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Das Vorgehen von Frau Bettina Tschirschwitz Drucken E-Mail
  
Dienstag, 29. November 2011 um 23:25

So, nun wurde also Bettina Tschirschwitz zur Gutachterin in einem Sorgerechts-Streit beauftragt (LINK) und soll eine fachpsychologische Stellungnahme abgeben.

Mir war im Vorfeld nicht klar, dass Frau Tschirschwitz gar nicht in der Lage ist, ein "fachpsychologisches Gutachten" zu erstellen, denn niemand hat mich über die Qualifikation der Sachverständigen aufgeklärt. Das kam alles erst später raus, nachdem ich mich mit der Person Tschirschwitz näher auseinandergesetzt habe...

Frau Bettina Tschirschwitz führte zunächst Gespräche mit mir (und wie ich vermute, mit der Kindesmutter) durch. Dazu wurden mit mir insgesamt drei Termine vereinbart. Ein Termin in meinem Haushalt (Frau Tschirschwitz wollte wirklich alles sehen. Vom Keller bis zum Spitzboden), und zwei weitere Termine in ihrer angeblichen Praxis (Unter den Eichen, Berlin), die sich als Firmensitz eines Lerntherapeuten herausgestellt hat, bei dem sie vermutlich stundenweise anmietet. Dazu verweise ich auf folgenden Schriftverkehr (LINK).

Im Rahmen der persönlichen Gespräche empfand ich keinerlei Gliederung oder systematisches Vorgehen, es waren halt nette Gespräche... Diese waren garantiert nicht genormt und wurden garantiert nicht in gleicher Weise mit der Kindesmutter durchgeführt, denn auch im Gutachten sind die Explorationsgespräche und dabei formulierte Fragestellungen völlig unterschiedlich. Eine Tonbandaufzeichnung der Explorationsgespräche wurde durch Frau Tschirschwitz abgelehnt. Nachträglich weiss ich auch, warum...

An alle Betroffenen: Besteht auf eine Aufzeichnung! Meinem Antrag gegenüber dem Oberlandesgericht zur Aufzeichnung der Exploration durch die weiteren, später eingesetzten Gutachter wurde eine Abfuhr erteilt. Aber es hat sich auch hier im Nachhinein rausgestellt, dass eine solche Aufzeichnung durchaus sinnvoll ist, um Befangenheitsanträgen (hier gestellt durch die Kindesmutter) von vornherein entgegenzuwirken.

Ich glaube, Frau Tschirschwitz hat im Rahmen ihrer "Exploration" im Grunde gar nichts festgestellt. Es handelte sich um freundliche Gespräche, Frau Tschirschwitz machte sich beliebige Notizen und folgte keinem erkennbaren Untersuchungsplan. Da ich mich im Vorfeld mit derlei Untersuchungen beschäftigt habe, erwähnte ich kurz, dass ich der Ansicht sei, eine "Anamnese" wäre nun langsam Zeit, aber das traf Bettina Tschirschwitz offensichtlich unvorbereitet.

In derlei unvorbereiter und unprotokollierter Form kann es einer Gutachterin Frau Bettina Tschirschwirz schon mal passieren, dass sie in ihrem Gutachten schreibt: "Seine Mutter sei Hausfrau gewesen und habe sich auch nach dem Tod des Vaters gut um ihn gekümmert". Für Aussenstehende: Mein Vater starb 2006, als ich 34 Jahre alt und mit sämtlichen Beinen im Leben stand. Was will Tschirschwitz hier suggerieren?

Kurzum: Gutachterin Tschirschwitz hat keine verbindlichen Informationen (z.B. Gegenzeichnungen der Gespräche durch mich), keinen Untersuchungsplan, den sie vorlegen kann, noch einen Nachweis über die Gleichbehandlung der "Probanden". Wäre ich Gutachter, würde ich all dem entgegenwirken wollen, um jeden Zweifel an meiner Kompetenz entkräften  zu können.

Stattdessen traut sie sich, ein Gutachten zu schreiben, dass keinerlei wissenschaftliche oder zumindest ordentliche Herangehensweise nachweisen kann...

Weiterer Teil ihrer "Untersuchung" war die "Exploration" des Sohnes im Umgang mit mir. Das sieht so aus, dass Tschirschwitz dasitzt, und schaut, wie ich mit Sohn die Zeit verbringe. Dieser Teil dauerte etwa zwei Stunden und es gab meines Erachtens nach keine besonderen Vorkommnisse. Hier hat sich Tschirschwitz auch nicht negativ im Gutachten geäußert.

 

 

Aktualisiert ( Samstag, 10. März 2012 um 09:57 )
 
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