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Nun, nachdem Gutachterin Bettina Tschirschwitz nach der Bestellung zur Gutachterin im Mai 2009 ein wenig lieblos uns Elternteilen zugewandt hat, läßt sich Frau Bettina Tschirschwitz nun ordentlich Zeit, um ihre Begutachtung abzuschliessen. Vom Gericht wurde sie beauftragt, bis November 2009 die Begutachtung abzuschliessen (was auch immerhin sechs Monate sind!). Aber ich glaube, gute Kontakte zur Richterin erlauben es Sachverständigen, solche gesetzen Fristen mal um ein paar Monate zu überziehen. Nachdem nach den gescheiterten Mediationsterminen eigentlich hätte klar sein sollen, wo das Problem liegt, herrscht Ruhe im Lager Tschirschwitz, bis sie sich am 22.Januar 2010(!!!!), acht Wochten nach dem letzten Kontakt(!), per Mail an uns Eltern mit folgender Mai wendet: >>Von: Bettina Tschirschwitz [mailto:
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] >>Gesendet: Freitag, 22. Januar 2010 16:28 >>An: P**** B****; Martin Bulinski;
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>>Betreff: Begutachtung >> >>Hallo Herr Bulinski und Frau B****, >>mit Bedauern habe ich ihren Mailverkehr der letzten Tage zur Kenntnis >>genommen. Da ich nun die Begutachtung abschließen möchte und dies zu >>B**** Besten am liebsten als Trennungsvereinbarung, bitte ich um >>ein kurzes Statement von ihrer Seite. Sie Beide sind erziehungsfähig >>und jeder mit den verschiedenen Facetten seiner Persönlichkeit gute >>und liebevolle Elternteile. Ihrem gemeinsamen Sohn fehlt es an nichts. >>Außer, da? sie beide als verantwortungsvolle Eltern agieren sollten, >>was die Kommunikation miteinander betrifft. Ich möchte sie beide zu >>einem Abschlußtermin zu mir in die Praxis bitten, um Ihnen dort >>nochmals eindringlich die Tendenz meiner Empfehlung nahezubringen. >>Das meiste dieser Empfehlung setzen Sie ja bereits in der gerade >>verlaufenden Umgangsreglung um. >>Mit freundlichen Gruß >>B. Tschirschwitz Soweit so gut. Nur zur Erinnerung: Frau Bettin Tschirschwitz wurde als Gutachterin durch das Gericht bestellt. Sie verläßt hier den Bereich der Begutachtung, denn sie schreibt eindeutig von Ihren Empfehlungen, die wir als Elternteile nun "umsetzen". Dabei verläßt sie allerdings den "Pfad der Tugend", denn eine Gutachterin hat nicht zu vermitteln, sondern zu begutachten. Sonst hiesse es in zukünftigen Beschlüssen der Gerichte zur Vorbereitung auf die Entscheidung in einem Sorgerechtsstreit womöglich: "Zur Vorbereitung der endgültigen Entscheidung wird als Mediator bestellt...". Hallo? Das Gericht will handfeste Aussagen! Und auf so eine Mail kriegt eine angebliche Gutachterin natürlich am gleichen Tag noch Pfeffer: Sie wollen ein Statement? Erstmal schön, dass Sie sich wieder melden. Wir hatten jetzt acht Wochen Zeit, die im Rahmen der Mediation getroffene Vereinbarung umzusetzen, zu kooperieren und uns wenigstens das Wohl B**** betreffend auszutauschen. Das ist leider nicht gelungen. Meine Fragen blieben unbeantwortet. Die Urlaubsplanung wird nicht akzeptiert. Aktivitäten wie Weihnachtsfeier im Kindergarten werden boykottiert. Eine Förderung von B**** während meiner Betreuungszeiten wird nicht unterstützt (habe neben Kleinkinderschwimmen auch Orffsche Musikinstrumente vorgeschlagen). Wenn Sie den Schriftverkehr aufmerksam verfolgt haben, ist Ihnen hoffentlich aufgefallen, dass meine Fragen nicht beantwortet werden, sondern untergehen in einem Wust von Lippenbekenntnissen, an deren Umsetzung es mangelt. Ich weiss z.B. immer noch nicht, wer B**** während seiner Krankheit betreut hat. Und die Urlaubsgeschichte ist ja wohl der Hammer. Schon im letzten Jahr wollte mir Frau B**** ihren Urlaub als meinen Urlaub verkaufen. Wir haben uns dann geeinigt, dass ich den Winterurlaub in der ersten Januarwoche mache, damit Frau B**** (eine Woche Urlaub in 2009!) zw. Weihnachten und Neujahr mit B**** verbringen kann. Jetzt zählt sie diese Woche wieder in den Urlaub für 2010. Ich werd wahnsinnig. Und sie zählt noch meine Betreuungszeit während ihres Urlaubs in MEINEN Urlaub. Wenn ich jetzt sagen würde, ich betreue B**** während ihres Urlaubs nicht, wird sie glücklich sein und die Betreuung durch jemand anderen realisieren. Soweit kommt's noch! So wie ich das sehe, will Frau B**** in diesem Jahr drei Wochen Urlaub mit B**** verbringen. Und dann muß ich mir anhören, niemand hätte neun Wochen Urlaub im Jahr. Es gibt auch Leute, die sich beruflich für ihr Kind zurücknehmen. Ich würde gern noch viel mehr Zeit mit B**** verbringen und mich um ihn kümmern. Aber Frau B**** sieht sich durch Sie, Frau Tschirschwitz, in ihrer Ansicht bestärkt, dass die persönliche Betreuung durch einen Elternteil für ein Kind im Alter von zwei Jahren NICHT dem Kindeswohl entspricht! Ich weiss, dass Sie Ihre neutrale und ergebnisoffene Gutachterposition schon lange verlassen haben und ich daher Ihnen gegenüber argumentieren kann wie ich will. Also was wollen Sie jetzt hören? Hätten die acht Wochen funktioniert, hätten Sie eine Regelung vorgeschlagen, die erarbeitet wurde und nicht eine, in der ich nun überhaupt kein Ergebnis der Mediation wiedererkannt habe, und hätte sich die Situation entspannt, dann hätte ich mit der Vereinbarung leben können, schliesslich habe ich mich auch an diese bisher gehalten. Wenn also eine Vereinbarung zustande kommt, die dem entspricht, was wir in der Mediation besprochen haben, können wir das gern so machen. Ihrem Vorschlag der Vereinbarung stimme ich nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen Martin Bulinski Jetzt ist Tschirschwitz natürlich völlig baff. Ein Affron(!) gegen ihre Position als Gutachterin. Erneut könnte man eine Befangenheit annehmen, wenn Bettina Tschirschwitz zwei Tage später, die sie zum Luftholen gebraucht hat, schreibt: Sehr geehrter Herr Bulinski, sehr geehrte Frau B*, Zum ersten, möchte ich den von Ihnen Herr Bulinski, vorgebrachten Vorwurf der Parteilichkeit klar und entschieden zurückweisen! In Ihrer Mail habe ich entnommen, dass sie im Gegensatz zu Frau B*, den erarbeiteten Lösungsvorschlag nicht akzeptieren. Ich werde von daher morgen der Richterin Passerini Kenntnis vom Scheitern der Gespräche geben und die Gründe für dieses Scheitern an einer lösungsorientierten Vereinbarung, schriftlich darlegen. Um gleich einem erneuten Vorwurf der Parteilichkeit vorzubeugen, wird der Mailverkehr innerhalb der Begutachtung als Anhang an das Gutachten mit einbezogen werden. Ich bedauere diese Entwicklung, gerade für B*, sehr. Sie hatten die Chance zum Wohle ihres Sohnes gemeinsam wieder die Verantwortung zurückzuerhalten. Es ist jedoch klar ersichtlich, dass es Ihnen Herr Bulinski leider vorrangig darum geht ihre Interessen, welche nicht unbedingt die ihres Kindes sein müssen, durchzusetzen. Einen letzten gemeinsamen Termin halte ich nun für nicht mehr notwendig. Das fertige Gutachten wird Ihnen dann durch ihre Rechtsanwälte vom Gericht zugestellt werden.
Mit freundlichen Gruß B. Tschirschwitz Aha, wer nicht mitmacht, ist schuld... Welch Interessen es auch immer sein könnten, die ich da durchsetzen möchte und die nicht die meines Sohnes sind, sei dahingestellt. Leider macht Tschirschwitz in ihrem schrifltichen Gutachten auch keine genaueren Angaben... Fakt ist, dass das OLG meine Bemühungen um unseren Sohn und meinen Kampf gegen den Unwillen der Kindesmutter ganz anders, nämlich positiv sah. Auch andere scheinen Zweifel an der Gutachterei von Bettina Tschirschwitz zu haben, schliesslich wendet sich hier eine ganze INteressengemeinschaft an Experten zum Thema Tschirschwitz-Gutachten: http://www.justizopfer-nauen.de/modules/AMS/article.php?storyid=10 Das Gutachten selbst kann ich hier leider nicht bereitstellen (Stichwort "Grosse Zitate" und "kleine Zitate", Quelle: wikipedia), aber ich schicke es bei Interesse gerne zu! Kritik an dem Gutachten kann man aber auch hier lesen
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