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Wer im Rahmen einer familienrechtlichen Auseinandersetzung mit der angeblichen Gutachterin Bettina Tschirschwitz konfrontiert wird, dem kann ich nur empfehlen, sich schnellstens mit Möglichkeiten zu befassen, wie man diese angebliche Gutachterin wieder los wird. Wieso"angebliche" Gutachterin? Nun, die Berufsbezeichnung "Gutachter" ist gesetzlich nicht geschützt, jeder darf sich so nennen. Weiterhin holt das Gericht in familienrechtlichen Verfahren "Sachverständige" und keine Gutachter zu Hilfe. Umso befremdlicher ist also die Tatsache, dass Frau Bettina Tschirschwitz auf ihrer Homepage www.sozialgutachten.de (Stand 01.01.2012) im Seitentitel von sich schreibt: "Gutachterin für Soziale Fragen" und "soziale" gross schreibt. Zugunsten von Bettina Tschirschwitz ist meine Meinung, dass sie im Rahmen ihrer sozialpädagogischen Ausbildung an einer FH möglicherweise in der Lage ist, ein ebensolches sozialpädagogisches Gutachten zu erstellen, aber in fachpsychologischen Begutachtungen hat diese Frau meines Erachtens nichts zu suchen. Ich glaube, als betroffener Elternteil und insbesondere als Vater darf man hier nichts erwarten. Bettina Tschirschwitz ist Dipl.-Sozialpädagogin (FH) und wurde vom Amtsgericht Nauen (Richterin Passerini und Richterin Nagel) sowie vom Amtsgericht Tempelhof bereits mehrfach als Gutachterin in Familiensachen bestellt. Mir liegen die Gerichtsbeschlüsse vor, in denen sie beauftragt wurde, ein "fachpsychologisches" Gutachten zu erstellen. Nachdem also das Amtsgericht Nauen, in persona Richterin Passerini, dem Gutachten folgte, indem große Teile des Gutachtens im Gerichtsbeschluss einfach abgeschrieben wurden, sah das Oberlandesgericht Brandenburg, 4. Senat für Familiensachen unter Leitung des Richters am Oberlandesgericht Dr. Trimbach die Qualität des Gutachtens offensichtlich anders. Jedenfalls wurde die Einholung eines weiteren Gutachtens beschlossen. Begründung? Da schaue man doch mal im FamFG:§74 Entscheidung über die Rechtsbeschwerde Man könnte eine Methode vermuten, die Stellung der Gutachter nicht in Frage zu stellen, um sie in Zukunft gleichermaßen willkürlich einsetzen zu können. Anstatt, dass das Oberlandesgericht mal Lager bezieht und ein paar Worte über die Qualität und Anforderungen an familienrechtliche Gutachten verliert, bleibt man auch hier lieber gaaaaaaanz still... |
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