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Einstweilige Anordnung auf ABR |
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, 29. November 2011 um 13:55 |
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Wenn es hart auf hart kommt bei einer Trennung, in der auch Kinder involviert sind, muss es eine gerichtliche Entscheidung geben, die den Aufenthaltsbestimmungsort der Kinder vorübergehend (eben einstweilig) bestimmt. Das Familiengericht legt einen Anhörungstermin nach Eingang des Antrags binnen kurzer Zeit fest (bei mir war es fünf Tage später).
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Aktualisiert ( Dienstag, 29. November 2011 um 16:34 )
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Geschrieben von: Administrator
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Dienstag, 29. November 2011 um 16:05 |
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Ein Gerichtsprotokoll und ein Gerichtsbeschluss sollte ja eigentlich einen logischen Zusammenhang haben. Für gewöhnlich stehen im Protokoll die durch die Verfahrensbeteiligten vorgebrachten Argumente, im Gerichtsbeschluss unter anderem die Begründung, die sicherlich einen Bezug zum Protokoll haben sollte. Aber es kann auch ganz erhebliche Diskrepanzen geben, die die Arbeit einer Richterin Passerini plötzlich in ganz anderem Licht erscheinen lassen.
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Aktualisiert ( Dienstag, 29. November 2011 um 16:36 )
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