martinbulinski.de

Die Beschwerde
Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung Drucken E-Mail
  
Dienstag, 29. November 2011 um 15:10

Um eine gerichtliche Entscheidung nachprüfen zu lassen, stehen die Rechtsmittel der Beschwerde und der Berufung zur Verfügung. Im Falle einer einstweiligen Anordnung handelt es sich um einen Beschluss und nicht um ein Urteil. Daher ist hier die Beschwerde die richtige Wahl. Im Falle einer Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung handelt es sich im Speziellen um eine sofortige Beschwerde, die mit Frist von zwei Woche einzulegen ist.

Aktualisiert ( Dienstag, 29. November 2011 um 17:03 )
 
Zurückweisung der Beschwerde Drucken E-Mail
  
Dienstag, 29. November 2011 um 17:03

Am 17. April 2009 beschliesst die Richterin am Oberlandesgericht Rieger als Einzelrichterin, die sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom Amtsgericht Nauen vom 03. März 2009 zurückzuweisen.

 

Aktualisiert ( Mittwoch, 30. November 2011 um 00:26 )
 
Benutzerbewertung: / 1
SchwachPerfekt 


Anmeldung



Wer ist online

Wir haben 2 Gäste online