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Beschwerde beim OLG
Wie läuft die Beschwerde ab Drucken E-Mail
  
Samstag, 12. November 2011 um 19:32

Nachdem im Rahmen des Streits um das Aufenthaltsbestimmungsrecht beim Amtsgericht Nauen, vertreten durch Frau Richterin Passerini, auf Grundlage eines meines Erachtens nach miserablen Gutachtens entschieden wurde, das Aufenthaltsbestimmungsrecht an die Kindesmutter zu übertragen, musste ich natürlich in Beschwerde gehen.

Die Richterin Passerini hat in ihrer Urteilsbegründung große Teile aus dem Gutachten abgeschrieben, um sich womöglich wenig eigene Gedanken machen zu müssen...

Nachdem ja schon die Beschwerde bzgl. der einstweiligen Anordnung vom OLG Brandenburg abgeschmettert wurde (interessanterweise durch eine Richterin Rieger, die dann auch im Beschwerdeverfahren aktiv wurde und ihre Ansicht offensichtlich verändert hat), musste nun also ein wenig Wumms in die Sache...

Nur, um Euch ein Gefühl für den Zeitaspekt zu geben: Die einstweilige Anordnung bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrecht fand statt im März 2009. Kind war komplett weg, Richterin Passerini fand es völlig uninteressant, im gleichen Zuge auch einen Umgang zu beschliessen (dazu war ein eigenes Verfahren nötig).

Dann wurde im Mai 2009 die Gutachterin Frau Bettina Tschirschwitz bestellt, die geschlagene zehn(!) Monate brauchte (Abgabe des Gutachtens im Februar 2010), um ein ca. 30seitiges Gutachten abzugeben. Nun darf man nicht glauben, dass die Gutachterin in diesen zehn Monaten ihrem gerichtlich erteilten Auftrag nachging und zehn Monate lang explorierte, testete und Gerichtsunterlagen auswertete. Nein, die Gutachterin schreibt in ihrem Gutachten, dass u.a. aufgrund der Kontinuität, die mittlerweile bei der Kindesmutter aufgetreten ist, das Kind nun doch dort bleiben sollte. Krank, oder?

In den Gutachten, die mir von Frau Bettina Tschirschwitz (drei Stück) vorliegen, findet sich immer wieder folgende (frei übersetzte) Schlussfolgerung: Der Vater hat die Paarebene noch nicht verlassen und ist nicht in der Lage, die Elternebene zu akzeptieren, in der das Kind ins Zentrum des Handelns rücken sollte. Ich warte noch auf weitere Gutachten, in denen sicherlich das gleiche stehen wird, sofern Frau Bettina Tschirschwitz ihre Strategie nicht ändern wird...

Lustigerweise sah Richterin Passerini es auch nicht für angebracht, eine Frist für die Einlassung zum Gutachen einzuräumen. Das Gutachten wurde abgeliefert und wenige Tage später fand die Hauptsacheverhandlung statt.

Diese läuft beim Familiengericht Nauen wie folgt: Herr Vater, haben Sie Ihre Einstellung geändert? Nein? Dann ergeht der Beschluss im Anschluss an die Sitzung.

Und in diesem Beschluss schreibt man dann den abschliessenden Absatz des Gutachtens einfach in die Urteilsbegründung. Nein, Frau Richterin Passerini und Gutachterin Bettina Tschirschwitz! Mit mir gehen sie nicht so um! Und ich hoffe auch, dass alle anderen Väter im Landkreis Havelland den Weg einschlagen, den ich eingeschlagen habe.

Nun also zur Beschwerde: nachdem keine Zeit zur Einlassung für das Gutachten verblieb, musste also nun Beschwerde eingelegt werden. Dafür gibt es eine Frist von vier Wochen. Jetzt wurde es hektisch: Mein Anwalt, Peter Thiel (www.system-familie.de) und ich wurden aktiv, um die Mängel des Gutachtens aufzuzeigen. In dieser Dreier-Konstellation waren wir offensichtlich erfolgreich. Jedenfalls hat das OLG Brandenburg die Beschwerde "angenommen" und einen neuen Termin zur Verhandlung angesetzt. Der Zeitaspekt ist weiterhin krass. Beschluss erging im Mai 2010, Beschwerde erfolgte innerhalb der Vier-Wochen-Frist, das OLG hat dann im November 2010 terminiert. Warten, warten, warten...

Die für die Beschwerde eingereichten Unterlagen finden Sie hier:

 

Aktualisiert ( Samstag, 12. November 2011 um 20:43 )
 


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